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EMSCHERplayer // // // Aktionsbündnis „Aufbruch Fahrrad“ – Volksinitiative für Fahrradgesetz in NRW

Aktionsbündnis „Aufbruch Fahrrad“ – Volksinitiative für Fahrradgesetz in NRW

Die Initiatoren der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ wollen erreichen, dass sich der Landtag mit ihren Forderungen befasst.

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Die Initiatoren der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ wollen erreichen, dass sich der Landtag mit ihren Forderungen befasst.

Diesel-Skandal, Feinstaub-Alarm, Stau-Rekorde...

...und Verkehrs-Infarkt. Damit die Menschen weiterhin Luft zum Atmen haben und die Städte in Nordrhein-Westfalen lebenswert bleiben, muss dringend gehandelt werden. Und zwar jetzt! Das Fahrrad ist Teil der Lösung, deshalb ist am 16. Juni der Startschuss für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gefallen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) NRW und der Kölner Verein RADKOMM haben gemeinsam...

...mit vielen anderen Partnern und Akteuren aus Umwelt und Verkehr ein Aktionsbündnis gegründet. Darin engagieren sich auch zahlreiche Kreisverbände des ADFC NRW. Die Liste aller Partner, Unterstützer und Förderer findet sich auf www.aufbruch-fahrrad.de. Gemeinsam wollen wir die Mobilitätswende in NRW auf den Weg bringen. Wir fordern den Landtag auf, sich mit der Entwicklung eines Fahrradgesetzes für NRW zu beschäftigen. Im Rahmen der Volksinitiative müssen wir dafür mindestens 66.000 Unterschriften in einem Jahr sammeln.

Die Volksinitiative hat neun Maßnahmen formuliert:

1. Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
2. NRW wirbt für mehr Radverkehr

3. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr

4. 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
5. Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen

6. Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden

7. Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
8. Fahrradparken und E-Bike Stationen
9. Förderung von Lastenrädern

Hintergründe zur Volksinitiative:

Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Um eine Volksinitiative erfolgreich durchzuführen müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften (66.000 in NRW) von wahlberechtigten Unterstützern vorlegen. Der Landtag muss den Vorschlag im Plenum behandeln, ist aber frei in seiner Entscheidung, ob es die Vorlage beschließt oder verwirft. Für die Durchführung einer Volksinitiative gibt es klare Vorschriften, die beachtet werden müssen. Laufzeit ist ein Jahr. Die Volksinitiative ist Teil der dreistufigen Volksgesetzgebung (Volksinitiative -> Volksbegehren -> Volksentscheid) und ist quasi die „erste" Stufe. Das Verfahren Volksinitiative endet nach der Behandlung des Themas im Landtag. Oft gelingt es einer Volksinitiative Impulse auszulösen, die von der Politik aufgegriffen werden. Fakt ist: Bürgerbeteiligung stärkt das politische Interesse. Gleichzeitig bietet die Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" die Möglichkeit mit der eigenen Unterschrift zur Verkehrswende beizutragen.

Autor: Redaktion EMSCHERplayer / Veranstalter

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