Wasserhaushaltsgesetz: Naturhaushalt und Lebensraum

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"Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern." § 1a Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG -, gelesen von Tirzah Haase.